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Kontakt
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungsbereichen grundsätzlich von den Unternehmern getragen. Die Unternehmen sind kraft Gesetzes Mitglieder der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Im Jahr 2025 war die Unfallkasse Baden-Württemberg für sich selbst und für folgende Unternehmen zuständig:
Die Aufwendungen werden nach dem Umlageprinzip auf die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Baden-Württemberg umgelegt. Bemessungsgrundlage für die Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise ist die Einwohnerzahl. Für die selbstständigen Unternehmen und für die Privathaushalte wird als Bemessungsgrundlage die Entgeltsumme der Unternehmen herangezogen.
Die Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg weist für die Beitragsberechnung folgende Umlagegruppen aus und mit dem Haushaltsplan 2025 wurden folgende Umlagebeiträge/Beitragssätze beschlossen:
In diesen Bereich fallen alle Unternehmen des Landes, die Hilfeleistungsunternehmen ohne Gemeindefeuerwehren und die selbstständigen Unternehmen im Landesbereich.
6,33€ pro 1.000,00€ gemeldete Entgeltsumme
Diese Umlagegruppe wird von den Unternehmen im kommunalen Bereich (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) den Gemeindefeuerwehren, den selbstständigen Unternehmen im Kommunalbereich und den Privathaushalten gebildet.
5,06 € pro 1.000,00 € gemeldete Entgeltsumme
13,77 € pro 1.000,00 € gemeldete Entgeltsumme