Mitglieder und Beitrag

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungsbereichen grundsätzlich von den Unternehmern getragen. Die Unternehmen sind kraft Gesetzes Mitglieder der Unfallkasse Baden-Württemberg.

Im Jahr 2025 war die Unfallkasse Baden-Württemberg für sich selbst und für folgende Unternehmen zuständig:

Die Aufwendungen werden nach dem Umlageprinzip auf die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Baden-Württemberg umgelegt. Bemessungsgrundlage für die Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise ist die Einwohnerzahl. Für die selbstständigen Unternehmen und für die Privathaushalte wird als Bemessungsgrundlage die Entgeltsumme der Unternehmen herangezogen.

Die Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg weist für die Beitragsberechnung folgende Umlagegruppen aus und mit dem Haushaltsplan 2025 wurden folgende Umlagebeiträge/Beitragssätze beschlossen:

Unternehmen des Landes, Hilfeleistungsunternehmen, selbstständige Unternehmen im Landesbereich

In diesen Bereich fallen alle Unternehmen des Landes, die Hilfeleistungsunternehmen ohne Gemeindefeuerwehren und die selbstständigen Unternehmen im Landesbereich.

Selbstständige Unternehmen Landesbereich

6,33€ pro 1.000,00€ gemeldete Entgeltsumme

Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Gemeindefeuerwehren, selbstständige Unternehmen im Kommunalbereich und Privathaushalte

Diese Umlagegruppe wird von den Unternehmen im kommunalen Bereich (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) den Gemeindefeuerwehren, den selbstständigen Unternehmen im Kommunalbereich und den Privathaushalten gebildet.

Selbstständige Unternehmen Kommunalbereich

5,06 € pro 1.000,00 € gemeldete Entgeltsumme

Privathaushalte

13,77 € pro 1.000,00 € gemeldete Entgeltsumme