Kontakt
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Nach § 40 unserer Satzung werden das autonome Recht und die übrigen Bekanntmachungen (mit Ausnahme der dienstrechtlichen Regelungen) hier im Internet öffentlich bekanntgegeben.
Am Wahltag, 31. Mai 2023, wurde die Vertreterversammlung als oberstes Selbstverwaltungsorgan der UKBW gewählt. Die Vertreterversammlung der UKBW ist paritätisch besetzt und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Die Versicherten und Arbeitgeber wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter getrennt.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Sozialversicherungswahlen ist der Wahlausschuss der UKBW zuständig. Der Vorstand der UKBW hat am 22. Oktober 2021 den Wahlausschuss für die Sozialversicherungswahlen 2023 bestellt. Die Sitzungen des Wahlausschusses der UKBW sind öffentlich. Die Sitzungstermine des Wahlausschusses finden sich weiter unten auf dieser Seite.
Aufgrund von § 79 Abs. 5 i.V.m. mit § 88 Abs. 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung hat der Wahlausschuss der Unfallkasse Baden-Württemberg in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.07.2023 das endgültige Ergebnis der Wahl festgestellt. Das Wahlergebnis finden Sie hier.
Stattgefundene Termine
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Büro der Selbstverwaltung.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge nach § 30 (1) UVgO
Gemäß § 30 (1) UVgO informieren die Auftraggeber auf ihren Internetportalen nach Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von EUR 25.000,00 ohne Umsatzsteuer:
Zutrittskontrolle und Zeiterfassung
Bekanntmachung über vergebene Aufträge nach § 20 (3) VOB/A
Gemäß § 20 (3) VOB/A informieren die Auftraggeber auf ihren Internetportalen bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach Zuschlagserteilung für die Dauer von sechs Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von EUR 25.000,00 ohne Umsatzsteuer:
Aktuell gibt es hierzu keine Bekanntmachungen.