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Kontakt
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Nach § 40 unserer Satzung werden das autonome Recht und die übrigen Bekanntmachungen (mit Ausnahme der dienstrechtlichen Regelungen) hier im Internet öffentlich bekanntgegeben.
Hier finden Sie die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Die Bereitstellung der vollständigen Vergabeunterlagen erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELVis. Um die Unterlagen herunterladen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein. Die Registrierung ist kostenlos und muss nur einmalig durchgeführt werden (https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html). Anschließend können Sie alle unsere Ausschreibungen so oft Sie möchten kostenlos herunterladen.
Hilfe beim Download erhalten Sie durch Herrn Rose (subreport ELViS) unter der Telefonnummer: 0221/98578-56.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge nach § 30 (1) UVgO
Gemäß § 30 (1) UVgO informieren die Auftraggeber auf ihren Internetportalen nach beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von über EUR 25.000,00 ohne Umsatzsteuer.
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Unterstützung Durchführung Personalbemessung
Bekanntmachung über vergebene Aufträge nach § 20 (3) VOB/A
Gemäß § 20 (3) VOB/A informieren die Auftraggeber auf ihren Internetportalen bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von sechs Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von über EUR 25.000,00 ohne Umsatzsteuer. Bei Freihändigen Vergaben gilt dies ab einem Auftragswert von über EUR 15.000,00 ohne Umsatzsteuer.
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Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2024 in Leinfelden-Echterdingen die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (GUV-V D27.1 / DGUV Vorschrift 67) vom September 1958, in der Fassung vom Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Januar 1993 sowie die Unfallverhütungsvorschrift „Kraftbetriebene Flurförderzeuge“ (GUV-V D27.2) vom Januar 1989, in der Fassung vom Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Januar 1989 beschlossen, die vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum 10.09.2024 genehmigt worden ist.