Kontakt
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
In diesem Text erklären wir die wichtigsten Informationen von unserer Internet-Seite in Leichter Sprache.
Der Text informiert über:
Wir sind die UKBW.
UKBW ist die Abkürzung für:
Unfall-Kasse Baden-Württemberg.
Die UKBW gehört zur gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Gesetzliche Unfall-Versicherungen gehören in Deutschland
zu den Sozial-Versicherungen.
Die anderen Sozial-Versicherungen sind:
Wir sind eine öffentliche Einrichtung.
Und wir arbeiten demokratisch.
Das bedeutet: Alle können mitbestimmen.
Die Versicherten können bei uns mitbestimmen.
Und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bei uns mitbestimmen.
Wir haben viele Mitglieder.
Unsere Mitglieder sind vor allem öffentliche Unternehmen
und Organisationen in Baden-Württemberg.
Unsere Mitglieder sind zum Beispiel:
Viele Menschen in diesen Organisationen sind bei uns versichert. Aber auch manche Arbeitskräfte in privaten Haushalten sind bei uns versichert.
Die versicherten Personen müssen kein Geld für die Versicherung bezahlen.
Bei uns sind zum Beispiel diese Menschen versichert:
Als Unfall-Versicherung haben wir 3 wichtige Aufgaben:
1. Prävention
Prävention ist ein Fachwort und bedeutet: Vorbeugen.
Wir wollen zum Beispiel:
Die versicherten Personen sollen sicher sein.
Unfälle und Krankheiten sollen gar nicht erst passieren.
Deshalb muss sich jedes Unternehmen um Prävention kümmern.
Wir unterstützen die Unternehmen bei der Prävention.
Wir machen zum Beispiel diese Dinge:
2. Rehabilitation
Rehabilitation ist ein Fachwort und bedeutet: Wieder-Eingliederung.
Durch Rehabilitation sollen Personen wieder am normalen Leben teilhaben können.
Das ist zum Beispiel in diesen Fällen wichtig:
Die Menschen sollen wieder gesund werden.
Ein Beispiel:
Eine versicherte Person hatte einen Unfall bei der Arbeit?
Oder eine Person ist durch die Arbeit krank geworden?
Dann kümmern wir uns um die Kosten von der Rehabilitation.
Wir bezahlen dann zum Beispiel:
Vielleicht kann die Person die alte Arbeit nicht mehr machen.
Dann kann die Person eine neue Arbeit lernen.
Wir helfen der versicherten Person dabei.
3. Entschädigung
Manchmal können Personen gar nicht mehr arbeiten.
Zum Beispiel nach:
Dann können die Personen kein Geld mehr verdienen.
Oder die Personen können nicht mehr so viel arbeiten wie vorher.
Dann bekommen diese Personen eine Entschädigung von uns.
Diese Entschädigung ist Geld.
Die Entschädigung ist zum Beispiel Verletzten-Geld.
Personen bekommen Verletzten-Geld nur eine bestimmte Zeit.
Oder die Entschädigung ist eine Rente.
Rente bedeutet: Personen bekommen jeden Monat Geld.
Dieses Geld bekommen manche Personen bis zum Lebensende.
Eine Person ist bei der UKBW versichert?
Dann ist diese Person in diesen Fällen versichert:
Arbeits-Unfälle
Arbeits-Unfälle können in verschiedenen Situationen passieren.
Arbeits-Unfälle passieren zum Beispiel in diesen Situationen:
Manche Unfälle passieren zwar auf der Arbeit.
Aber nicht alle von diesen Unfällen sind Arbeits-Unfälle.
Der Unfall passiert zum Beispiel:
Und diese Dinge gehören nicht zu Ihrer Arbeit?
Wahrscheinlich sind die Unfälle dann keine Arbeits-Unfälle.
Die Unfälle müssen dann genau geprüft werden.
In einem Unternehmen hat es einen Arbeits-Unfall gegeben?
Dann meldet das Unternehmen den Unfall bei der UKBW.
Das Unternehmen muss das Formular zur Unfall-Anzeige ausfüllen.
Dann schickt das Unternehmen das Formular an die UKBW.
Es gibt spezielle Ärzte und Ärztinnen.
Diese Ärzte und Ärztinnen heißen: Durchgangs-Ärzte.
Durchgangs-Ärzte sind Fachärzte für Unfälle.
Sie haben einen Arbeits-Unfall?
Dann gehen Sie zu einem Durchgangs-Arzt.
Unter diesem Link können Sie
nach einem passenden Durchgangs-Arzt suchen.
Achtung: Der Link führt aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus.
Der Text ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.
Wege-Unfall
Sie haben einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit?
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause?
Dann ist der Unfall meistens ein Wege-Unfall.
Wege-Unfälle sind durch die UKBW versichert.
Achtung:
Nur der direkte Weg zur Arbeit ist versichert.
Und der direkte Weg von der Arbeit nach Hause ist versichert.
Manche Umwege sind zum Beispiel auch versichert:
Sie erledigen auf dem Weg noch private Dinge?
Und Sie machen dafür einen Umweg?
Dann sind Sie auf diesem Umweg nicht durch die UKBW versichert.
Es gibt spezielle Ärzte und Ärztinnen.
Diese Ärzte und Ärztinnen heißen: Durchgangs-Ärzte.
Durchgangs-Ärzte sind Fachärzte für Unfälle.
Sie haben einen Wege-Unfall?
Dann gehen Sie zu einem Durchgangs-Arzt.
Unter diesem Link können Sie nach einem
passenden Durchgangs-Arzt suchen.
Achtung: Der Link führt aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus.
Der Text ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.
Berufs-Krankheit
Manche Personen werden durch ihre Arbeit krank.
In manchen Berufen gibt es typische Berufs-Krankheiten.
Eine typische Berufs-Krankheit ist zum Beispiel:
Eine Person hat viele Jahre an einer lauten Maschine gearbeitet.
Deshalb ist die Person jetzt schwerhörig.
Die Schwerhörigkeit ist dann eine Berufs-Krankheit.
Die UKBW hilft Personen mit Berufs-Krankheiten.
Achtung:
Nicht alle Krankheiten sind Berufs-Krankheiten.
Berufs-Krankheiten können nur bestimmte Krankheiten sein.
Die Berufs-Krankheiten stehen in einer Liste im Gesetz.
Sie haben Fragen?
Dann schreiben Sie uns eine Nachricht
über unser Kontakt-Formular.
Sie können uns auch anrufen.
Unsere Telefon-Nummer ist: 07 11 93 21 0
Sie können uns von Montag bis Donnerstag
von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr anrufen.
Und Sie können uns freitags von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr anrufen.
Diese Informationen werden aktuell erstellt und schnellstmöglich an dieser Stelle veröffentlicht.
Diese Informationen werden aktuell erstellt und schnellstmöglich an dieser Stelle veröffentlicht.
Wir wollen viele Menschen informieren.
Deshalb wollen wir noch mehr Informationen barrierefrei machen.
Wir wollen zum Beispiel noch mehr Informationen
in Leichte Sprache übersetzen.
Wir haben weitere Informationen in Leichte Sprache übersetzt?
Oder wir haben Informationen in Deutscher Gebärden-Sprache?
Dann finden Sie hier die Links zu diesen Informationen.
Viele Informationen zur gesetzlichen Unfall-Versicherung
in Leichter Sprache finden Sie auch auf der Internet-Seite von der DGUV:
https://www.dguv.de/leichte-sprache/index.jsp
Die DGUV hat auch ein Info-Heft in Leichter Sprache gemacht.
Das Info-Heft finden Sie hier: