Gefährdungsbeurteilung
Allgemeine Informationen
Die Gefährdungsbeurteilung – Kernelement des modernen Arbeitsschutzes
Die Kernforderung des Arbeitsschutzgesetzes – Maßnahmen zur Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu treffen und dabei die Eigenarten des Betriebes zu berücksichtigen – ist in § 3 des Gesetzes formuliert. Diese Forderung ist an die Adresse des Arbeitgebers gerichtet, bei dem der Schwerpunkt der juristischen Verantwortung liegt. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, ist durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) zu ermitteln (§ 5 des Gesetzes).
Auch in den Unfallverhütungsvorschriften wird die Beurteilung der Arbeitsbedingungen aufgegriffen – zum einen als Forderung an den Unternehmer, zum anderen als Unterstützungsleistung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
Eine „angemessene“ Gefährdungsbeurteilung bedingt eine gezielte und systematische Ermittlung der bestehenden Gefährdungen und Belastungen, die auf die Beschäftigten einwirken können. Dazu gehören neben der Ermittlung der Gefährdungen auch die Bewertung derselben und die Festlegung von Schutzmaßnahmen. In der Gefährdungsbeurteilung ist zu entscheiden, inwieweit Schutzmaßnahmen bei bestimmten Tätigkeiten oder für bestimmte Mitarbeitende erforderlich sind: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Betriebsmittelprüfungen, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Impfungen, Messungen zu Expositionen, persönliche Schutzausrüstung, schriftliche Betriebsanweisungen und Unterweisungen.
Die zentrale Forderung einer Gefährdungsbeurteilung wiederholt sich in allen Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz und bezieht sich dabei auf die unterschiedlichsten Einflüsse, die am Arbeitsplatz auftreten können (z. B. ausgehend von den Arbeitsmitteln, von Gefahrstoffen, von biologischenGefährdungen oder von der Gestaltung der Arbeitsstätten).
Generell ist die Gefährdungsbeurteilung als Erstbeurteilung an bestehenden oder neu einzurichtenden Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren durchzuführen.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Anlässe, die eine Fortschreibung oder auch Überprüfung erforderlich machen:
- bei Änderung von Vorschriften bzw. Veränderungen des Standes der Technik,
- wenn Einrichtungen wesentlich erweitert oder umgebaut werden,
- wenn die Nutzung der Einrichtungen wesentlich geändert wird,
- vor Anschaffung neuer Maschinen und Produktionsausrüstungen,
- bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation sowie
- nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen zu dokumentieren.
Mit der Software „GefBU“, die die Unfallkasse Baden-Württemberg ihren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung stellt, lassen sich Gefährdungsbeurteilungen EDV-unterstützt aus den Betrieben heraus erstellen, dokumentieren und verwalten.
Für die sichere Anwendung der „GefBu“ bietet die UKBW Akademie das kostenfreie Online-Training „GefBu kompakt“ an. In zehn Modulen zeigt das Training Schritt für Schritt auf, wie sich mithilfe der „GefBu“ Gefährdungsbeurteilung anlegen, Gefährdungen erfassen und Maßnahmen kontrollieren lassen.
Gefährdungsbeurteilung an Schulen
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen und Belastungen an Schulen erkannt, bewertet und gegebenenfalls geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
An die Besonderheiten von Schule und Lehrerberuf angepasst, gliedert sich die Gefährdungsbeurteilung für die Lehrkräfte in Baden-Württemberg in einen arbeitsplatz- und einen personenbezogenen Teil.
Die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung beschäftigt sich mit sicherheitstechnischen Fragen wie beispielsweise die Organisation des Arbeitsschutzes, Regelungen der Ersten Hilfe und Organisation des vorbeugenden Brandschutzes. Die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung setzt sich mit potentiellen psychischen Belastungen und Beanspruchungen auseinander. Die arbeitsplatz- und personenbezogene Gefährdungsbeurteilung dürfen nicht als getrennte Bereiche betrachtet werden, sondern bilden gemeinsam eine Einheit.
Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden den Schulen Verfahren bzw. Handlungshilfen zur Verfügung gestellt.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Durch den Wandel der heutigen Arbeitswelt wächst die Bedeutung, die Gefährdung durch eine psychische Belastung rechtzeitig zu erkennen. Dies gilt insbesondere für Arbeitsprofile, welche durch eine zunehmende Beschleunigung, zahlreiche Reorganisationsprozesse, eine starke Ausrichtung auf die Wirtschaftlichkeit, Flexibilisierung hinsichtlich Arbeitszeiten und ständiger Erreichbarkeit sowie eine starke Arbeitsverdichtung geprägt sind.