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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln

In jedem Betrieb und Unternehmen fallen Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln an. Oft handelt es sich hierbei um die Errichtung von Anlagen, Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen. Passieren beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Unfälle, sind diese meist gravierend. Um Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen zu können sind spezielle Kenntnisse im Bereich der Elektrotechnik notwendig. Die elektrotechnischen Arbeiten sind somit nur von einer Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ durchzuführen. Einzige Ausnahme sind hier die Prüfungen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden können. Die EuP hat hierfür geeignete Mess- und Prüfgeräte zu verwenden.

Qualifikationen für elektrotechnische Arbeiten

Elektrofachkraft
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung (z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle) nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.

Elektrotechnisch unterwiesene Person
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist nach DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ eine Person, die „durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“

Sie handelt unterweisungskonform und darf auf keinen Fall Anlagen selbstständig ändern oder instandhalten. Die elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die bei auftretenden Unsicherheiten oder Fragen zumindest telefonisch erreichbar sein muss.

Die Qualifikation zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann in verschiedenen Schulungszentren erworben werden. Der Kurs erstreckt sich über zwei Tage und beinhaltet folgende Themen:

  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms,
  • Schutzziele und Maßnahmen zur Unfallverhütung,
  • Inhalt der DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • sowie praktische Übungen und einen Abschlusstest.

Es gibt noch weitere Qualifikationen zum Durchführen von Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln, die hier zur Vollständigkeit genannt werden.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFK ffT)
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erlangt während einer mehrwöchigen Schulung in Theorie und Praxis die Fähigkeit, sich immer wiederholende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchzuführen. Diese Arbeiten sind grundsätzlich im freigeschalteten Zustand durchzuführen (Quelle: „Die verantwortliche Elektrofachkraft“, Ensmann, Ralf; Euler, Stefan; Eber, Claus; VDE-Schriftenreihe – Normen verständlich Band 135).

Für die Arbeiten unter Spannung werden ebenfalls besondere Kenntnisse verlangt, da sie einem erhöhten Gefährdungspotential durch Körperdurchströmung und Lichtbogenbildung unterliegen. Arbeiten unter Spannung dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Elektrofachkraft sich für diese Arbeiten fachlich weiterqualifiziert hat. Die erlangten Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und wenn erforderlich als Ausbildung wiederholt oder ergänzt werden (Quelle: DGUV Vorschrift 4).

Die fünf Sicherheitsregeln

Um an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicher arbeiten zu können muss zuerst der spannungsfreie Zustand vor Beginn der Arbeiten sichergestellt werden. Hierfür sind immer die fünf Sicherheitsregeln zu beachten:

  • Freischalten
  • Gegen Wiedereinschalten sichern
  • Spannungsfreiheit feststellen
  • Erden und Kurzschließen
  • Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken und abschranken

Weitere Informationen zu den aufgeführten Themen sind in folgenden Schriften zu finden:

  • „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 4).
  • „Betriebssicherheitsverordnung“ (BetrSichV).
  • „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ (DGUV Regel 103-012)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ (TRBS 1201).
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit „Befähigte Person“ (TRBS 1203).
  • „Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen“ (DGUV Information 203-005).
  • „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ (DGUV Information 203-006).
  • „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Praxistipps für Betriebe“ (DGUV Information 203-049).
  •  „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für den Prüfer“ (DGUV Information 203-070).
  • „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ (DGUV Information 203-071).