Arbeitsschutz ist Chefsache
In Baden-Württemberg gibt es derzeit etwa 1.100 Kommunen mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die sich um die Belange ihrer Gemeinde kümmern. Sie gehören zu diesen Menschen? Dann leisten Sie nicht nur einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, sondern haben durch die Übernahme Ihres Amtes auch die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten in der Kommune übernommen. Hierbei eröffnet sich ein breites Verantwortungsspektrum für unterschiedliche Bereiche wie Verwaltung, kommunale Einrichtungen (z.B. Baubetriebshöfe, Kläranlagen, Bäder) oder Kitas und Schulen.
Deshalb möchten wir auf dieser Seite besonders für Sie als Bürgermeisterin oder Bürgermeister eine einfache Übersicht und Hilfestellung zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bieten.

Organisation des Arbeitsschutzes!
Mit unserer neu aufgelegten Broschüre „Organisation des Arbeitsschutzes", der hier zur Verfügung gestellten Videoserie und weiteren umfassenden Informationen möchten wir Ihnen bei der Organisation des Arbeitsschutzes bestmöglich zur Seite stehen.
Die Broschüre gibt's hier zum Download
Videoserie: 60 Sekunden Arbeitsschutz in Kommunen
In der fünfteiligen Videoserie zeigt der neu gewählte Bürgermeister Schmidt, wie er den Arbeitsschutz in seiner Kommune organisiert. Viel Spaß beim Anschauen!
Rechtlicher Handlungsrahmen
Den Handlungsrahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit legen Unfallverhütungsvorschriften und das staatliche Regelwerk fest, insbesondere
- das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG),
- das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG),
- die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“,
- die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und
- das Sozialgesetzbuch (SGB) VII,
beschreiben die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Verantwortung im Arbeitsschutz.
Verantwortung und Pflichten
Als Verwaltungsspitze haben Sie eine Führungsverantwortung und die damit verbundenen Pflichten. Sie obliegen Ihnen und sind nicht übertragbar.
- Organisationspflicht: („Sagen, wo es lang geht“)
Damit der Arbeitsschutz nachhaltig und effektiv umgesetzt werden kann, müssen Sie als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eine Organisation schaffen, die es ermöglicht den Arbeitsschutz umzusetzen. Hier gilt es Automatismen zu schaffen und Prozesse zu entwickeln, die einen funktionierenden Arbeitsschutz ermöglichen, auch dann, wenn jemand mal ausfällt. mehr dazu - Kontrollpflicht: („Sich davon überzeugen, dass …“)
In der Rolle des Unternehmers oder der Unternehmerin sind Sie als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verpflichtet zu prüfen, ob die übertragenen Aufgaben auch tatsächlich umgesetzt und im Sinne des Arbeitsschutzes erfüllt werden. - Auswahlpflicht: („Die richtige Person auf den richtigen Platz setzen“)
Besonders bei der Auswahl geeigneter Personen auf Führungspositionen und für Arbeitsbereiche mit besonderer fachlicher Anforderung ist darauf zu achten, dass die gewünschten Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Aufgabe im vollen Umfang gerecht werden können und somit geistig und körperlich geeignet sind.
Fragen Sie sich daher immer:
Alles...
- Organisationspflicht
- Kontrollpflicht
- Auswahlpflicht
- Y? – Yes!
Übertragung von Pflichten und Aufgaben
Eine Vielzahl von Pflichten und Aufgaben können Sie auf Führungskräfte innerhalb der Verwaltung übertragen und im Team erledigen. Die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch bei Ihnen als Verwaltungsspitze.
Die Pflichtenübertragung muss schriftlich erfolgen – z. B. in einem eigenen Dokument oder auch im Arbeitsvertrag.
Übertragen werden können z. B. die folgenden Pflichten und Aufgaben:
- das Erarbeiten einer Gefährdungsbeurteilung
- das Durchführen von Unterweisungen
- das Durchführen der erforderlichen Prüfungen
Folgende Personen stehen Ihnen dabei unterstützend zur Seite:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
- Betriebsärztin oder Betriebsarzt (BA)
- Sicherheitsbeauftragte
- Interessenvertretung der Beschäftigten (Personalrat)
Arbeitsschutz als Teamwork
Ein zentrales Organ der Arbeitssicherheit ist der Arbeitsschutzausschuss, kurz ASA. Dem ASA kommt die Aufgabe zu, die Akteure im Arbeitsschutz und die Entscheidungsträger zu einem regelmäßigen Austausch zu den unterschiedlichen Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammenzubringen. Er ist nach §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern verpflichtend und besteht aus:
- Ihnen als Verwaltungsspitze oder einer beauftragten Person (Führungskraft mit Entscheidungsfunktion),
- der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa),
- der betriebsärztlichen Betreuung (BA),
- den Sicherheitsbeauftragten sowie
- zwei Mitgliedern der Betriebs-/Personalvertretung.
Gefährdungsbeurteilung als Führungsaufgabe
Bei der „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“, wie die Gefährdungsbeurteilung auch genannt wird, geht es für die verantwortlichen Führungskräfte darum, mit System nach gefährlichen Arbeitsbedingungen zu suchen. Gefundene Gefährdungen sind dann rechtzeitig durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen, bevor etwas passiert. Dabei geht es nicht nur um Arbeitsunfälle. Mögliche Berufskrankheiten und psychische Belastungen sind zum Beispiel in gleichem Maße zu beurteilen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Es hat sich bewährt, dass sich die Führungskräfte dabei von der Sicherheitsfachkraft (SiFa) und der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt unterstützen lassen. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie eine Gefährdungsbeurteilung im Einzelnen genau durchzuführen ist. Klar ist aber: Alle Arbeitsbereiche müssen analysiert und jede Tätigkeit muss dabei berücksichtigt werden.
Weitere Infos zur Gefährdungsbeurteilung gibt´s hier.
Unterweisung als Führungsaufgabe
Irren ist menschlich! Daher sind Unterweisungen essentiell, weil sie den Faktor Mensch in den Fokus nehmen. Menschen machen Fehler, vor allem wenn die Tätigkeit noch ungeübt ist oder sich falsches Verhalten über längere Zeit eingeschliffen hat. Im Austausch mit einer erfahrenen Fachkraft können die Beschäftigten lernen, wie sie an ihrem Arbeitsplatz sicher und gesund arbeiten. Unterweisungsthemen ergeben sich aus der zuvor gemachten Gefährdungsbeurteilung. Über Gefahren, die durch chemische und biologische Stoffe, Arbeitsmittel, Fahrzeuge und technische Anlagen entstehen können, kann zusätzlich schriftlich in Form von standardisierten Betriebsanweisungen informiert werden.
Über die sogenannte „UKBW-InfoAs" bietet die UKBW hierzu zahlreiche Handlungs- und Arbeitshilfen auch in Sachen Unterweisung an.
Sie haben Fragen? Unsere Fachexpertinnen und -experten stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Die richtige Ansprechperson in Ihrer Region finden Sie hier.