Studierende
Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Unter Studierenden sind eingeschriebene (immatrikulierte) Personen zu verstehen, die an Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen.
Entscheidend für die Beurteilung des Versicherungsschutzes ist, ob die Tätigkeit dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist.
Versicherte Tätigkeiten
- Immatrikulation und Exmatrikulation sowie die damit zusammenhängenden Wege
- Besuch von Vorlesungen und Veranstaltungen im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule
- Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
- Hochschulsport
- Unmittelbare, mit dem Hochschulbesuch in Zusammenhang stehende Wege
- Teilnahme an Praktika
- Doktoranden, Diplomanden sowie Bachelor-/Masterstudierende
- Stipendiaten
Nicht versichert sind dagegen beispielsweise:
- Studienarbeiten zu Hause
- private Studienfahrten
- Repetitorien bei privaten Anbietern
- private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule
- private Tätigkeiten, wie z. B. Essen, Trinken, Schlafen usw. (Aufsatz „Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Einnahme von Mahlzeiten“)