Studierende
Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Unter Studierenden sind eingeschriebene (immatrikulierte) Personen zu verstehen, die an Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen.
Entscheidend für die Beurteilung des Versicherungsschutzes ist, ob die Tätigkeit dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist.
Was ist versichert?
- Immatrikulation und Exmatrikulation sowie die damit zusammenhängenden Wege
- Besuch von Vorlesungen und Veranstaltungen im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule – auch in der Onlinelehre
- Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
- Hochschulsport
- Unmittelbare, mit dem Hochschulbesuch in Zusammenhang stehende Wege
- Teilnahme an Praktika
- Doktoranden, Diplomanden sowie Bachelor-/Masterstudierende
- Stipendiaten
Nicht versichert sind dagegen beispielsweise:
- Studienarbeiten zu Hause
- private Studienfahrten
- Repetitorien bei privaten Anbietern
- private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule
- private Tätigkeiten, wie z. B. Essen, Trinken, Schlafen usw. (Aufsatz „Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Einnahme von Mahlzeiten“)
Wie unterstützt die UKBW?
Studierenden bietet die UKBW umfassende und kostenfreie Unterstützungsangebote für ein sicheres und gesundes Studium: von Seminaren der UKBW Akademie zu Themen wie Lern-, Zeit- oder Stressmanagement, über den Ideenwettbewerb #Studischnappschuss, bis hin zu zahlreichen Beratungsangeboten und Infomaterialien. Die UKBW steht zudem mit den Hochschulen in engem Kontakt, wenn es um die sichere und gesunde Gestaltung der Studienbedingungen geht.