Versicherungsschutz

Alle Kinder in Baden-Württemberg sind während des Besuchs von Kindertageseinrichtungen automatisch und kostenfrei bei uns gesetzlich unfallversichert. Auch auf den Wegen von und zur Kita steht Ihr Kind unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – egal ob dieser zu Fuß, mit dem Fahrrad, Auto oder anderen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Sie müssen dafür keine besondere Versicherung abschließen. Die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen.

 

Eine sichere und gesunde Lernumgebung ist unser Ziel!

Als Unfallkasse engagieren wir uns für einen sicheren und gesunden Kita-Alltag. Um Unfälle zu vermeiden, bieten wir unterschiedliche Präventionsangebote für Kinder, aber auch für Mitarbeitende an.  Zusätzlich können Eltern ihren Kindern unterstützend zur Seite stehen.

Unsere Präventionsangebote

Kindertagespflege - wir unterstützen auch Tagespflegeltern!

Wie schnell ist beim Fangenspielen der Knöchel verstaucht oder mit der Bastelschere in den Finger geschnitten: Für Tagesmütter und -väter in Baden-Württemberg ist es deshalb gut zu wissen, dass Kinder in ihrer Betreuung unter dem gesetzlichen Schutz der Unfallkasse Baden- Württemberg (UKBW) stehen. Passiert einem Kind während der Tagespflege ein Unfall, hat es Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Kinder, die durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 SGB  VIII betreut werden, stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes der Kinder ist die Feststellung der besonderen Eignung der Tagespflegeperson. Diese erfolgt durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (ört­liches Jugendamt) oder durch einen mit ihm per Kooperationsvertrag verbundenen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

Begrüßungspaket anfordern

Für alle neu ausgebildeten Tagespflegepersonen stellt die UKBW ein Begrüßungspaket mit verschiedenen Materialien und Medien bereit.

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