Unser neues Aktionsthema "Auf und ab"

Sicher arbeiten in Höhe und Tiefe

Kurz die Leuchtstoffröhre wechseln oder ein Regal an der Wand befestigen – gefährliche Absturzgefahren lauern an vielen Stellen. Doch selbst ein Sturz aus geringer Höhe von unter zwei Meter kann schwerste oder tödlicheUnfallfolgen haben. Bei Arbeiten auf dem Dach, dem Betreten von Lichtkuppeln oder dem Abstieg in Schächte droht Absturz- und damit Lebensgefahr. Aber auch im Schulbereich und in Kindertageseinrichtungen können Abstürze von oder an Spielgeräten bzw. Bewegungslandschaften erfolgen.

Mit dem Aktionsthema „Auf und ab – Sicher arbeiten in Höhe und Tiefe“ unterstützt die UKBW beim sicheren Arbeiten in Höhe oder auch Tiefe und beim richtigen Einsatz von Leitern. Um Abstürze zu vermeiden, sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte und Beschäftigte gleichermaßen gefragt – denn jeder Fehltritt ist einer zu viel. 

Welche Pflichten haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber ist für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Auch beim Thema Absturz gilt das TOP-Prinzip: Zunächst sind Gefährdungen durch technische Maßnahmen, z.B. Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen, zu beseitigen. Ist das nicht möglich, sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) als individuelle Schutzmaßnahmen zu verwenden. In diesem Fall müssen auch Gefährdungen berücksichtigt werden, die sich beim Einsatz eines Auffangsystems ergeben können. Auch organisatorische Maßnahmen, wie das Aufzeigen von nicht belastbaren Decken- und Dachflächen oder die Kennzeichnung von Gefahrenbereichen, sind zu berücksichtigen.

Ganz wichtig: Im Umgang mit Absturz sollte eine ganzheitliche Prävention stehen, die das persönliche Verhalten der Beschäftigten in den Fokus rückt. Egal ob bei der Nutzung von Arbeitsmitteln, wie Leitern oder Tritten, oder dem Einsatz von PSAgA: Beschäftigte sind regelmäßig zu unterweisen. Das schützt vor falscher Anwendung und schafft Sicherheit. 

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