DGUV-Vorschrift 2 aktualisiert - gültig ab 1. Januar 2026

19.12.2025

Änderungen in der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ab 1. Januar 2026

Ab 1. Januar 2026 gilt eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Die überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift ersetzt die bisherige Fassung vom 1. Januar 2011.


Die wichtigsten Änderungen der DGUV Vorschrift 2 kurz im Überblick

Ausweitung des Kleinbetriebsmodell auf bis zu 20 Beschäftigte
Die Grenze für die vereinfachte Betreuungsform wird von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Damit können zukünftig mehr Betriebe von den Regelungen für Kleinbetriebe profitieren. Diese dienen nach Anlage 1 vor allem dazu, Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen.

Erweiterte Zielgruppen für die Sifa-Ausbildung
Die Anforderungen für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) werden erweitert. Ein ingenieur- oder sicherheitstechnischer Abschluss ist dafür nicht mehr zwingend erforderlich. Neben weiteren Studienabschlüssen können sich künftig auch Personen mit Abschlüssen in Biologie, Chemie oder Arbeits- und Organisationspsychologie zur Sifa qualifizieren.

Betreuung wird digitaler
Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Betriebe künftig auch digital betreuen, z. B. per Videosprechstunde, wenn die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind. Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien können bis zu einem Drittel der Leistungen der betrieblichen Betreuung umfassen. 

DGUV Regel konkretisiert Vorschrift 2
Die neue DGUV Regel 100-002 erläutert die DGUV Vorschrift 2 mit praxisnahen Beispielen. Sie unterstützt Betriebe bei der Umsetzung der Vorschrift im Betrieb.

 

Unser Einsatzzeitenrechner

Für die Festlegung des Betreuungsmodells ist zwischen Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten und solchen mit mehr als 20 Beschäftigten zu unterscheiden. 

Die UKBW unterstützt Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mit einem orientierenden UKBW-Einsatzzeitenrechner. Dieser Online-Rechner bietet Orientierung bei der Bestimmung der Einsatzzeiten für die Grundbetreuung. 

Unser Einsatzzeitenrechner - schnelle Berechnung, einfache Bedienung und digital ohne vorherige Anmeldung nutzbar.
 

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