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Beiträge

Allgemeine Informationen

Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Sozialversicherung, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, werden die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich durch die Unternehmer getragen.

Hier können Sie die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) einsehen.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden nach dem Umlageprinzip erhoben, d. h. die für die einzelnen Umlagegruppen voraussichtlich entstehenden Aufwendungen werden auf die Unternehmen nach einem bestimmten Schlüssel umgelegt.

Für die kommunalen Unternehmen (Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise) gilt als Schlüssel die Einwohnerzahl des zweitvorangegangenen Kalenderjahres. Für den Bereich Straßenunterhaltung bei den Stadt- und Landkreisen ist Beitragsmaßstab die Zahl der Versicherten. Für die selbstständigen kommunalen Unternehmen ist die Entgeltsumme maßgebend und bei den Privathaushalten ist die Anzahl der Beschäftigten Grundlage für die Umlageberechnung.

Für das Land wird ein Bescheid erstellt, der die Umlagebeiträge für die einzelnen Umlagebereiche nach der Satzung angibt. Bei den selbstständigen Unternehmen im Landesbereich wird der Beitrag wie bei den selbstständigen Unternehmen im Kommunalbereich nach der Entgeltsumme berechnet.