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Vertreterversammlung der Unfallkasse

Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre – zuletzt im Jahr 2017 – durch Sozialwahlen gewählt.

Sie hat primär über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, die Dienstordnung und sonstiges autonomes Recht der Unfallkasse zu beschließen und wird deshalb auch als deren Legislativorgan bezeichnet. Daneben ist die alljährliche Feststellung des Haushaltsplanes eine zentrale Aufgabe der Vertreterversammlung.

Iris Kräutl

Vorsitzende

Klaus Demal

Stellv. Vorsitzender

 

 

Gremienbüro

Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an

Julia Laufmann
E-Mail: julia.laufmann@ukbw.de
Tel.: 0711 9321-8225
Mobil: 0173 2022326