Vertreterversammlung der Unfallkasse
Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre – zuletzt im Jahr 2017 – durch Sozialwahlen gewählt.
Sie hat primär über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, die Dienstordnung und sonstiges autonomes Recht der Unfallkasse zu beschließen und wird deshalb auch als deren Legislativorgan bezeichnet. Daneben ist die alljährliche Feststellung des Haushaltsplanes eine zentrale Aufgabe der Vertreterversammlung.
Gremienbüro
Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an
Julia Laufmann
E-Mail: julia.laufmann@ukbw.de
Tel.: 0711 9321-8225
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