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Meldungen bei Verdacht auf Berufskrankheit

Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit

Bei dem Verdacht auf eine Berufskrankheit sind Ärzte verpflichtet, dies dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen. Wir bitten die ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit vollständig ausgefüllt an die UKBW zu übermitteln.
Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit

Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit

Bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit besteht für den Unternehmer die Verpflichtung, dies dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen. Wir bitten die Unternehmeranzeige bei bestehenden Anhaltspunkten vollständig ausgefüllt an die UKBW zu übermitteln.
Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit

DGUV Vorsorge

Nachgehende Vorsorge unter einem Dach

Berufskrankheiten treten häufig erst lange Zeit nach einer Schadstoffbelastung insbesondere bei Kontakt mit krebserregenden Stoffen auf. Arbeitgeber haben deshalb auch nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses eine nachgehende Vorsorgepflicht (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV) in Form regelmäßiger ärztlicher Nachuntersuchungen. Nach Ende der Beschäftigung überträgt der Arbeitgeber diese nachgehende Vorsorge auf den gesetzlichen Unfallversicherungsträger bzw. die DGUV Vorsorge (DGUV Vorsorge Informationen für Arbeitgebende). Dieses zentrale Vorsorgeportal nimmt die Meldungen des Arbeitgebers auf und leitet sie je nach Sachverhalt an die angeschlossenen jeweils zuständigen Vorsorgedienste weiter, die dann die notwendigen Nachuntersuchungen organisieren und dokumentieren.
Die nachgehende Vorsorge bedarf in allen Fällen Ihrer Zustimmung als Versicherte/r. In Ausnahmefällen können auch Sie als Versicherte/r eine Anmeldung im DGUV-Vorsorgeportal vornehmen, wenn z. B. Ihr ehemaliger Arbeitgeber nicht mehr existent ist und eine Meldung von dortiger Seite trotz entsprechender Schadstoffbelastung nicht erfolgt ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: DGUV Vorsorge Informationen für Arbeitnehmende.