Meldung von Arbeits- oder Wegeunfällen
Bei Arbeits- oder Wegeunfällen von Beschäftigten, Schülern, Studierenden oder Kindergartenkindern besteht für das Unternehmen bzw. die (Hoch-)Schule die Verpflichtung, dies dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen: Zum Online-Formular.
Die Unfallanzeige ist ausschließlich vom Mitgliedsbetrieb auszufüllen und abzusenden.
Der „Aushang zur gesetzlichen Unfallversicherung" kann hier heruntergeladen werden.