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Dienstunfälle der Beamten melden

Um das Land Baden-Württemberg bei der Umsetzung der EU-Meldepflicht für Dienstunfälle von Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen zu unterstützen, übernimmt die UKBW die Weiterleitung der meldepflichtigen Daten der Dienstunfälle aller Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg an die Europäische Union.

Die Dienstunfalldaten der Beamten sind der UKBW zu melden.

Nicht meldepflichtig sind: 

  • Sämtliche Wegeunfälle
  • Dienstunfälle mit weniger als 3 Ausfalltagen (mindestens 3 Kalendertage ohne den Unfalltag selbst)
  • Dienstunfälle in den Tätigkeitsbereichen der öffentlichen Sicherheit bzw. Ordnung oder Justiz und Rechtspflege

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