Aktuelle Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Unfallkasse Baden-Württemberg. 

Nach § 40 unserer Satzung werden das autonome Recht und die übrigen Bekanntmachungen (mit Ausnahme der dienstrechtlichen Regelungen) hier im Internet öffentlich bekanntgegeben.

Hier finden Sie die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Unfallkasse Baden-Württemberg.

Die Bereitstellung der vollständigen Vergabeunterlagen erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELVis. Um die Unterlagen herunterladen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein. Die Registrierung ist kostenlos und muss nur einmalig durchgeführt werden (https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html). Anschließend können Sie alle unsere Ausschreibungen so oft Sie möchten kostenlos herunterladen.

Hilfe beim Download erhalten Sie durch Herrn Rose (subreport ELViS) unter der Telefonnummer: 0221/98578-56.

 

Bekanntmachung über vergebene Aufträge nach § 30 (1) UVgO

Gemäß § 30 (1) UVgO informieren die Auftraggeber auf ihren Internetportalen nach beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von über EUR 25.000,00 ohne Umsatzsteuer.
 

Unterstützung Durchführung Personalbemessung

Agentur "Veröffentlichung von Stellenanzeigen online"

 

 

Bekanntmachung über vergebene Aufträge nach § 20 (3) VOB/A

Gemäß  § 20 (3) VOB/A informieren die Auftraggeber auf ihren Internetportalen bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von sechs Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von über EUR 25.000,00 ohne Umsatzsteuer. Bei Freihändigen Vergaben gilt dies ab einem Auftragswert von über EUR 15.000,00 ohne Umsatzsteuer.

 

Karlsruhe, Abdichtung Glasdach über E9

Karlsruhe, Abdichtung Flachdach E11

Karlsruhe, Sanierung Toiletten und Teeküchen Elektroarbeiten

Karlsruhe, Errichtung einer Photovoltaikanlage

 

DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg hat in ihrer Sitzung am 15. Mai 2025 in Stuttgart ordnungsgemäß unter Beachtung der formellen Vorschriften die Inkraftsetzung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom November 2024 sowie die Außerkraftsetzung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom 01. Januar 2011 beschlossen.

Beides wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg am 03. November 2025 genehmigt.

Vorschrift jetzt anschauen