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Taxi-Fahrauftrag

Die Nutzung eines Taxis als Transportmittel nach einem Unfall wird durch das Taxigutscheinverfahren der UKBW vereinfacht. Den Taxi-Fahrauftrag können Mitgliedsbetriebe ausdrucken, damit das Taxiunternehmen die Fahrtkosten direkt mit der UKBW abrechnet.

Hierbei ist auch ein Taxi-Fahrauftrag für eine etwaige Rückfahrt zum Ausgangs-/Unfallort enthalten. Dieser kann in bestimmten Fällen auch für alleinige Rückfahrten von Begleitpersonen genutzt werden, wenn beispielsweise eine Rückfahrt mit anderen Verkehrsmitteln nicht bzw. nur schwer möglich ist. Für die Fahrtkosten von Begleitpersonen zurück an den Unfall-/Ausgangsort kommt die UKBW auf.

Taxi-Fahrauftrag zum Download

Informationen zum richtigen Transport nach einem Unfall in der Kita oder Schule

Taxi, Rettungswagen oder Straßenbahn? Nach einem Unfall in Kita oder Schule bestehen oft Unsicherheiten bei Betreuungs- und Lehrkräften, welche Transportmittel für die Fahrt zur ärztlichen Behandlung geeignet sind. Wichtig ist, dass sich die Ersthelfenden vor Ort nach bestem Wissen und Gewissen je nach Art und Schwere des Unfalls für das richtige Transportmittel entscheiden. Alle wichtigen Infos sind in einem komapkten Infoblatt zusammengefasst:

Infoblatt „Der richtige Transport nach einem Unfall in der Kita oder Schule" zum Download