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Kontakt
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
In Baden-Württemberg gibt es über 21.000 ehrenamtliche Gemeinde-, Kreis- und Ortschaftsräte. Als Hauptorgan einer Kommune entscheiden sie über deren Belange. Im Rahmen dieses wichtigen Amtes sind alle ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Gemeinde-, Kreis- und Ortschaftsräte während ihrer Tätigkeit bei uns kostenfrei unfallversichert.
die eigentlichen Tätigkeiten als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher im Gemeinde-, Kreis- und Ortschaftsrat, wie beispielsweise die Teilnahme an Gemeinde-, Kreis- und Ortschaftsratssitzungen,
die Teilnahme an Präsenzterminen, die mit der Mandatsausübung als Gemeinde-, Kreis- oder Ortschaftsrat einhergehen, wie die Teilnahme an Hauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr, die Teilnahme an Jubiläumsfeiern im Rahmen des Ehrenamtes et cetera,
die Teilnahme an Delegationsreisen im Rahmen des Ehrenamtes,
die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen,
die Vor- und Nachbereitungshandlungen,
alle mit der Mandatsausübung verbundenen Hin- und Rückwege unabhängig davon, wie diese zurückgelegt werden (zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe,
Übernahme der notwendigen Fahrt- und Transportkosten,
ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln,
Erstattung beim Verlust von Hilfsmitteln, wie z. B. Brille, Hörgerät oder Rollstuhl,
Krankengymnastik und andere ärztlich verordnete Therapieformen,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
ambulante und stationäre Pflege,
Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden,
Hinterbliebenenrente.
Die UKBW Akademie ist für Baden-Württemberg der Weiterbildungsanbieter in Sachen Sicherheit und Gesundheit und zentraler Weiterbildungsträger der UKBW. Für unsere Versicherten ist die Teilnahme kostenfrei.