Schulgesundheitsfachkräfte im Einsatz für die Schulgemeinschaft

Schule ist ein wichtiger Ort für die Gesundheit und die Entwicklung eines guten Gesundheitsverhaltens bei Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal. Schulgesundheitsfachkräfte können Schulen mit all ihren Beteiligten hierbei maßgeblich unterstützen.

Die UKBW unterstützt den Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften und gewährt einen einmaligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro pro neu geschaffener Stelle für die Ausstattung der Schulgesundheitsfachkraft.

Schulgesundheitsfachkräfte tragen dazu bei, die medizinische Versorgung der Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit und die Akutversorgung bei Unfällen zu verbessern. Sie unterstützen die Integration von Kindern mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung im Schullalltag. Mit ihrem Engagement entlasten sie sowohl Schulpersonal als auch Eltern, reduzieren die Fehlstunden von Schülerinnen und Schülern und verbessern individuelle Lernvoraussetzungen.

 

Die Aufgaben und Einsatzfelder von Schulgesundheitsfachkräften sind vielfältig. Neben der medizinischen Versorgung bzw. Betreuung von Schülerinnen und Schülern während des Schulalltages, sind sie wichtige Ansprech- und Vertrauensperson in gesundheitsrelevanten Fragestellungen. Sie initiieren und begleiten Projekte zur Gesundheitsförderung. Dabei kooperieren sie häufig mit weiteren schulischen und außerschulischen Akteuren.

 

Die UKBW war Kooperationspartnerin in einem Modellprojekt der Landeshauptstadt Stuttgart. In dem gemeinsamen Projekt wurde im Zeitraum 2021-2024 der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften an mehreren Schulen in Stuttgart erfolgreich erprobt.

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Neue Schulgesundheitsfachkraft? Jetzt einmaligen Zuschuss beantragen!

Die UKBW gewährt einen einmaligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 1.500 EUR pro neu geschaffene Stelle. Dieser kann für die Ausstattung der Schulgesundheitsfachkraft verwendet werden, z. B. einen Erste-Hilfe-Rucksack oder ein Diensthandy.

Für die Beantragung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der einmalige Zuschuss gilt für jede neu geschaffene Stelle einer Schulgesundheitsfachkraft. Für beispielsweise drei neue Stellen kann ein Zuschuss von 4.500 Euro beantragt werden.

  • Jede neue Stelle einer Schulgesundheitsfachkraft (gemäß DGUV Information 202-116) muss unbefristet sein und mindestens einen Umfang von 50 Prozentaufweisen.

  • Der Zuschuss kann bis 12 Monate nach Einstellungsbeginn beantragt werden.

Pro Jahr bezuschussen wir 10 Schulgesundheitsfachkräfte. Neben der Richtigkeit der Angaben entscheidet die Reihenfolge des Eingangs über die Förderung.
 

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Für Fragen zum Förderzuschuss für die Schulgesundheitsfachkräfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne.

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