Ehrenamtlich Tätige
Einzelpersonen und Mitglieder der örtlichen Vereine, die ein Ehrenamt, d. h. eine übertragene Aufgabe aus dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich (Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft) der Stadt oder der Gemeinde, freiwillig und unentgeltlich bzw. gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung oder Erstattung von Reisekosten möglichst kontinuierlich im Auftrag der Stadt-/Gemeindeverwaltung ausüben, gehören dem bei der Unfallkasse Baden-Württemberg versicherten Personenkreis an.
Versicherte Tätigkeiten
Der Versicherungsschutz besteht während der Durchführung des mit dem Ehrenamt verbundenen Aufgabenbereichs, den damit zusammenhängenden Vor- und Nachbereitungshandlungen sowie auf den damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen.
Helfen in der Flüchtlingshilfe? Ehrensache!
Derzeit unterstützen viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe. Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen hilft, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune melden. Denn freiwillige Helferinnen und Helfer, die sich im Auftrag der Kommunen ehrenamtlich und unentgeltlich engagieren, sind bei diesem Ehrenamt und auf den damit verbundenen Wegen bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. mehr dazu
Trauma – was tun? Informationen für akut betroffene Menschen und für alle, die mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu tun haben finden sich in unseren beiden Trauma-Broschüren:
Weitere Informationen & Links
- Infoblatt „Fragen & Antworten zum Unfallversicherungsschutz im Zusammenhang mit Flüchtlingshilfe“
- Infoblatt „Fragen & Antworten zum Versicherungsschutz im Ehrenamt“
- Infoblatt „Fragen Antworten zum Unfallversicherungsschutz beim Maibaumaufstellen“
- Infoblatt zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Wahlhelfer/-innen
- Gewählte Ehrenamtsträger einer gemeinnützigen Organisation im Rahmen einer freiwilligen Versicherung
- Informationen zum Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz von Personen, die im Freiwilligen Polizeidienst tätig sind, finden Sie hier: Infoblatt