Prävention von Gewalt und Belästigung
Laut einer Forsa Studie aus dem Jahr 2019 waren 48 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland schon mit Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert. Einem höheren Risiko sind hierbei Berufsgruppen ausgesetzt, die in ihrer Tätigkeit im direkten Kontakt zu Menschen stehen. Das betrifft zum Beispiel Mitarbeitende in öffentlichen Verwaltungen, Justizbehörden, im Gesundheitsdienst oder der Polizei. Aber auch ehrenamtlich Tätige, Schülerinnen und Schüler oder Lehrende können Opfer von Gewalt und Belästigung werden.
Seit vielen Jahren ist die UKBW ein kompetenter Partner, wenn es darum geht, Rahmenbedingungen für ein sicheres und gesundes Arbeits- und Lernumfeld zu schaffen. Um möglichen psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Traumatisierungen durch Gewaltdelikte entgegenzuwirken unterstützt die UKBW ihre Mitgliedsbetriebe mit einem ganzheitlichen und systematischen Präventionsansatz. Dabei erstellt sie gemeinsam mit Führungskräften Gesamtkonzepte, unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen oder qualifiziert psychologische Erstbetreuende. Ziel ist es, das Risiko von Gewalt und Belästigung zu verringern und zu einem sicheren und gesunden Lern- und Arbeitsumfeld beizutragen.
WAS IST GEWALT?
Die International Labour Organization (ILO) definiert „Gewalt und Belästigung“ als „eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, gleich ob es sich um ein einmaliges oder wiederholtes Vorkommnis handelt, die darauf abzielen, zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung“ (Internationale Arbeitskonferenz: Vorläufiger Verhandlungsbericht 7A, 108. Tagung Genf, Juni 2019).
Dabei kann unterschieden werden in Gewalt und Belästigung
- durch Dritte – nicht betriebszugehörige Personenwie beispielsweise Bürgerinnen und Bürger, Kundinnen und Kunden oder Patientinnen und Patienten sowie
- innerhalb der Belegschaft, des Kollegiums oder unter Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden.
WELCHE AUSWIRKUNGEN KÖNNEN GEWALT UND BELÄSTIGUNG HABEN?
Die Auswirkungen von Gewalt und Belästigung können für die Betroffenen sehr unterschiedlich sein – abhängig von ihrem Umfeld, ihrer Persönlichkeit und ihren Bewältigungsstrategien. Diese können sich im sozial, beruflich und privat zeigen. Neben körperlichen Verletzungen leiden Betroffene häufig an massiven psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Im ungünstigsten Fall können sich die Beschwerden zu einer Depression, Angststörung oder Posttraumatischen Belastungsstörung verfestigen.
Negative Folgen für die Unternehmen zeigen sich in einer Verschlechterung des Betriebsklimas, geringer Produktivität, sinkender Kundenzufriedenheit und steigenden Fehlzeiten.
In Schulen und Universitäten nehmen die Krankheitstage der Lernenden zu, Lernklima und Lernerfolg verschlechtern sich.
WELCHE PFLICHTEN HABEN ARBEITGEBERINNEN UND ARBEITGEBER?
Arbeitgebende sollten ihrer Schutzpflicht nachkommen, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung durch Gewalt oder Belästigung vermieden wird, lautet die zentrale Forderung nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Um herauszufinden, welche Arbeitsbereiche oder Berufsgruppen von Gewalt und Belästigung, bzw. traumatisierenden Ereignissen betroffen sein können, ist die Gefährdungsbeurteilung ein wesentliches Instrument. Mit einer Risikobeurteilung wird das Ausmaß im Vorfeld eingeschätzt. Mit präventiven Maßnahmen haben die Arbeitgebenden entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten in ihrem Arbeitsumfeld nicht zu Schaden kommen.
WIE UNTERSTÜTZT DIE UKBW?
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die Beschäftigten der Sparkasse, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, Gemeinde- und Kreisräte oder auch Schöffen – sie alle sind Versicherte der Unfallkasse Baden-Württemberg und stehen per Gesetz durch die Ausübung ihrer Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Seit vielen Jahren ist die UKBW ein kompetenter Partner ihrer Versicherten, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und ihrer Versicherten sicher und gesund zu gestalten – dazu gehört auch, diese für den Notfall zu schulen, auf Gewaltsituationen vorzubereiten und ihnen Instrumente an die Hand zu geben, Gewalt zu begegnen.
Erstellung eines Gesamtkonzeptes
Die UKBW-Fachexpertinnen und -experten unterstützen und beraten versicherte Einrichtungen bei der Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Prävention von Gewalt und Belästigung, mit dem Ziel,
- das Auftreten von Gewalt und Belästigung in der Gefährdungsbeurteilung zu verankern,
- Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen bzw. schulischen Abläufe und Prozesse zu integrieren,
- die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich Beschäftigte und Lernende sicher fühlen,
- die gesunderhaltenden Ressourcen bei den Einzelnen zu stärken und ihre gesundheitlichen Verhaltenskompetenzen zu erweitern.
Psychotherapeutenverfahren
Die UKBW sichert nach Arbeitsunfällen (inkl. Wege- und Schulunfällen) mit körperlichen Verletzungen und/oder psychisch belastenden Ereignissen die erforderliche medizinische und psychologische Behandlung. Durch das Psychotherapeutenverfahren der UKBW erhalten Betroffene zeitnah professionelle Unterstützung und eine angemessene Nachsorge.
Seminarangebote der UKBW Akademie
In der UKBW Akademie können sich Führungskräfte, Beschäftigte und andere Versicherte weiterbilden, um sicher und gesund zu bleiben. Das Seminarangebot umfasst verschiedenste Seminare und Weiterbildungsangebote im Bereich Gewaltprävention.
Im Seminar „Tatort Arbeitsplatz“ entwickeln beispielsweise Führungskräfte ein betriebliches Konzept zur Prävention von Gewalt. Sie erfahren, welchen Einfluss das Arbeitsumfeld und die Arbeitsorganisation auf den Umgang mit schwierigen Kunden haben können und etablieren Hilfestrukturen für Notfälle.
Zum vollständigen Seminarangebot der UKBW Akademie
Weitere Informationen zum Notfall- und Krisenmanagement sowie zur Gewaltprävention
Oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf: gewaltpraevention@ukbw.de
BRANCHENSPEZISCHE ANGEBOTE ZUR PRÄVENTION VON GEWALT UND BELÄSTIGUNG
Öffentliche Verwaltung
UKBW-Handlungsleitfaden zur Prävention von Übergriffen in öffentlichen Einrichtungen
DGUV Information 206-015 – Alles für den Kunden? Arbeitsbelastungen und Bedrohungen an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt
Schulen und Kitas
Lernen und Gesundheit – das Schulportal der DGUV mit Unterrichtseinheiten zum Thema Gewaltprävention
Stark.stärker.WIR – das Präventionskonzept des Kultusministeriums an Schulen in Baden-Württemberg
Einsatzkräfte – Hilfeleistungsorganisationen
Sicherer Rettungsdienst – das Portal der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zum Umgang mit Gewalt und Aggression im Rettungsdienst
Sichere Feuerwehr – das Portal der UK NRW zum Umgang mit Gewalt und Übergriffen auf Einsatzkräfte
DGUV Information 205-027 – Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr
Gesundheitsdienst
DGUV Information 207-025 – Prävention von Gewalt und Aggression im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – eine Handlungshilfe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
Gesundheitsdienstportal der UK NRW zur Gewaltprävention für Beschäftigte im Gesundheitsdienst
AKTUELLES
„Hop oder Top“ – Das Präventionstheater gegen Mobbing und Cybermobbing
Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern wird Cybermobbing in Form eines Theaterstücks pädagogisch aufgearbeitet, werden Probleme diskutiert und Lösungsansätze herausgearbeitet. Das Theaterstück ist über die UKBW Akademie kostenfrei buchbar und richtet sich ab Klasse 5. Mehr dazu >>
Good-Practice-Beispiele: Tag der Schülersicherheit 2022
Im Rahmen des Wettbewerbs zum Tag der Schülersicherheit überzeugte unter anderem das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Haus am Mühlebach mit einem Projekt zur Gewaltprävention: Gewaltprävention, Umgang mit Sexualität/sexuellen Übergriffen sowie Mobbing – den Kindern und Jugendlichen werden nachhaltige Strategien an die Hand gegeben, um sich im Alltag gegen Grenzüberschreitungen schützen zu können. Mehr dazu >>