Blut- und Organspender
Versichert sind Personen, die Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden (z. B. Knochenmark, Niere, Haut).
Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die UKBW, wenn die Spende in einer kommunalen Einrichtung, in einer Einrichtung eines Landkreises oder des Landes Baden-Württemberg erfolgt und nicht kommerziell genutzt wird.
Erfolgt die Spende in einer privaten Einrichtung, ist die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gegeben.