Erste Hilfe

Mitmachen: Erste Hilfe rettet Leben

Kommt es zu einem Unfall oder einem anderen medizinischen Notfall im Betrieb, der Schule oder in der Kindertagespflege, kann Erste Hilfe Leben retten. Damit im Notfall Erste-Hilfe-Maßnahmen schnellstmöglich ergriffen werden können, müssen Unternehmende und Schulen eine ausreichende Zahl Ersthelfende bereitstellen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unterstützt dabei die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen. 

Damit die betrieblichen Ersthelfenden im Notfall wissen, was zu tun ist und schnellstmöglich Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen können, übernimmt die UKBW die Lehrgangsgebühren für die Aus- bzw. Fortbildung der betrieblichen Ersthelfenden ihrer Mitgliedsbetriebe. Voraussetzung ist, dass der Kurs bei einer sogenannten „ermächtigten Ausbildungsstelle“ absolviert wird. Die UKBW übernimmt die Kosten auch über die geforderte Mindestzahl an betrieblichen Ersthelfenden hinaus.

Neben der Kostenübernahme für die Mitgliedsbetriebe erfolgt eine Übernahme der Lehrgangsgebühren für Kindertageseinrichtungen (Kitas), deren Träger Mitglied bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist. Dabei erfolgt eine entsprechende Kostenübernahme für den Kurs „Erste Hilfe in Bildungs-und Betreuungseinrichtungen“.

Nach der mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg getroffenen Vereinbarung müssen an allgemeinbildenden Schulen mindestens fünf Prozent des Lehrpersonals und an berufsbildenden Schulen mindestens zehn Prozent der Lehrenden zu Ersthelfenden ausgebildet werden. Die Unfallkasse übernimmt die Aus- oder Fortbildungskosten auch über die Mindestausbildungsquote hinaus.

Die Fortbildung der Ersthelfenden hat in der Regel im Abstand von zwei Jahren zu erfolgen.

Damit die betrieblichen Ersthelfenden im Notfall wissen, was zu tun ist, und schnellstmöglich Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen können, übernimmt die UKBW die Lehrgangsgebühren für die Aus- bzw. Fortbildung der betrieblichen Ersthelfenden ihrer Mitgliedsbetriebe. Voraussetzung ist, dass der Kurs bei einer sogenannten „ermächtigten Ausbildungsstelle“ absolviert wird.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. März 2023 die Beantragung der Kostenübernahme nicht mehr durch die staatlichen Schulämter bzw. Regierungspräsidien stattfindet. Nutzen Sie zukünftig zur Beantragung der Kostenübernahme das UKBW-Abrechnungsformular. 

Damit Sie als Tagesmutter oder Tagesvater im Notfall wissen, was zu tun ist, und schnellstmöglich Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen können, übernimmt die UKBW die Lehrgangsgebühren für den Fortbildungskurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ für Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII in Baden-Württemberg. Voraussetzung ist, dass der Kurs bei einer sogenannten „ermächtigten Ausbildungsstelle“ absolviert wird.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist Teil der Zulassung zur Tagespflegeperson nach § 23 SGB VIII, weshalb diese Kosten nicht von der UKBW übernommen werden können. 

Ab 2022 wurde zur Beantragung der Kostenübernahme bei Betrieben und Kitas das bisherige Gutscheinverfahren durch Abrechnungsformulare (Teilnahmelisten) ersetzt. Für Schulen gilt die neue Vorgehensweise seit dem 1. März 2023. Bereits ausgegebene Gutscheine können Sie jedoch weiterhin verwenden und abrechnen lassen. Alternativ können die Gutscheine gegen das Abrechnungsformular eingetauscht werden. 

Abrechnungsformular für betriebliche Ersthelfende (Betriebe, Kitas, Schulen) 

Abrechnungsformular für Tageseltern 

Bitte verwenden Sie zur Beantragung der Kostenübernahme zukünftig ausschließlich das für Sie gültige UKBW-Abrechnungsformular. Das ausgefüllte Formular leiten Sie bitte im Original an die ermächtigte Ausbildungsstelle weiter. Bitte verwenden Sie pro Ausbildungskurs ein Abrechnungsformular. Die Teilnehmenden unterzeichnen das Formular zum Zeitpunkt der Kursteilnahme, die ermächtigte Ausbildungsstelle leitet der UKBW dieses Formular zu und erhält auf dieser Basis die Vergütung für die Kursdurchführung.