Sonstige Versicherte
Personen die:
- wie Beschäftigte (Arbeitnehmer) tätig werden
- als behinderte Menschen in anerkannten Behinderten- oder Blindenwerkstätten oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind
- auf Kosten der UKBW an vorbeugenden Maßnahmen nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung teilnehmen
- sich als sonstige nicht im Unternehmen beschäftigte Personen auf der Unternehmensstätte aufhalten
- eine freiwillige Versicherung abschließen können
sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg unfallversichert.