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Sonstige Versicherte

Personen die:

  • wie Beschäftigte (Arbeitnehmer) tätig werden
  • als behinderte Menschen in anerkannten Behinderten- oder Blindenwerkstätten oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind
  • auf Kosten der UKBW an vorbeugenden Maßnahmen nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung teilnehmen
  • sich als sonstige nicht im Unternehmen beschäftigte Personen auf der Unternehmensstätte aufhalten
  • eine freiwillige Versicherung abschließen können

sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg unfallversichert.