Notärzte
Seit dem 11.04.2017 sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Personen versichert, die Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst ausüben, wenn diese Tätigkeiten neben
- einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder
- einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung ausgeübt werden.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist der zuständige Ansprechpartner, wenn der Rettungsdienst Teil eines Hilfeleistungsunternehmens, welches ein Mitgliedsunternehmen von uns ist.