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Notärzte

Seit dem 11.04.2017 sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Personen versichert, die Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst ausüben, wenn diese Tätigkeiten neben

  • einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder
  • einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung ausgeübt werden.

Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist der zuständige Ansprechpartner, wenn der Rettungsdienst Teil eines Hilfeleistungsunternehmens, welches ein Mitgliedsunternehmen von uns ist.