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Hilfeleistungsorganisationen

Versichert sind unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich Tätige in Hilfeleistungsorganisationen (z. B. Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, Deutsche Rettungsflugwacht) oder im Zivilschutz sowie Teilnehmer einschließlich ehrenamtlich Lehrende an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen (z. B. Erste-Hilfe-Kurse, Rettungsschwimmkurse).

Versicherte Tätigkeiten

Versichert sind alle mit dem Hilfeleistungsunternehmen zusammenhängenden Tätigkeiten, einschließlich der zugehörigen Wege.

Hierzu gehören bspw.:

  • Der Einsatz selbst
  • Die damit in Verbindung stehenden Vor- und Nachbereitungshandlungen
  • Sonstige Tätigkeiten die dem Hilfeleistungsunternehmen wesentlich dienen (Verwaltungsarbeiten, Öffentlichkeitsarbeit, Sammlungen etc.)
  • Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, die dem Erwerb der Rettungsfähigkeit unmittelbar dienen (Erste-Hilfe-Kurse, Rettungsschwimmkurse)

Zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach Eintritt eines Personenschadens haben Personen in Hilfeleistungsorganisationen einen Anspruch auf Mehrleistungen nach der Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg (Anhang zu § 19 der Satzung der UKBW) sowie auf Ersatz von Sachschäden (z. B. beschädigte Kleidung oder Kfz-Schäden) infolge der Hilfeleistungshandlung usw. und von erforderlichen Aufwendungen (z. B. Ersatz von Verdienstausfall usw.).