Hilfeleistende
Beherzt eingegriffen – Unfallversichert!
Sie haben in einer Notsituation wie einem Unfall oder körperlichen Übergriff Hilfe geleistet? Dann sind Sie als Hilfeleistender automatisch und kostenfrei unfallversichert. Wir sind für Sie da, wenn Sie aufgrund Ihres Hilfseinsatzes körperliche oder psychische Unterstützung brauchen oder Ihre Sachen beschädigt wurden.
Leisten Sie Hilfe, wenn andere Ihre Hilfe brauchen – Sie sind dabei versichert. Hierfür müssen Sie keine gesonderte Versicherung abschließen. Der Versicherungsschutz besteht automatisch dadurch, dass Sie eingreifen.

Karte für Hilfeleistende
Sie haben nach Ihrer Hilfeleistung von der Feuerwehr, Polizei, oder Rettungsdiensten die Karte für Hilfeleistende erhalten?
Dann bewahren Sie die Karte gut auf. Sie enthält die wichtigsten Hinweise über den Versicherungsschutz sowie den Kontakt zur UKBW.
Sie möchten als Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst oder Kommune dafür sorgen, dass auch Hilfeleistende die Unterstützung bekommen, die sie brauchen? Dann fordern Sie die kostenfreie Infokarte an und verteilen Sie diese an Hilfeleistende.
Bestellung per E-Mail an druckunterlagen@ukbw.de möglich.
Wer ist versichert?
Versichert sind Menschen, die zum Beispiel:
- eine andere Person bei einem Angriff verteidigen oder schützen,
- Erste Hilfe bei einer verunfallten Person leisten,
- eine ertrinkende Person aus einem See retten.
Der Versicherungsschutz besteht bei allen Tätigkeiten, die mit der Hilfeleistung verbunden sind.
Wie unterstützt die UKBW?
Die UKBW kommt unter anderem auf für
- Transportkosten,
- Arzt- und Zahnarztkosten,
- Heilmittel und Therapien,
- psychologische Betreuung,
- Ersatz von Sachschäden,
- Pflege zu Hause und im Heim,
- Verletztengeld und Hinterbliebenenleistungen.
Was tun, wenn Sie in einer Notsituation helfen?
- Lassen Sie den Unfall möglichst polizeilich aufnehmen.
- Versuchen Sie Zeugen zu gewinnen und notieren Sie sich deren Anschriften.
- Wenn Sie ärztlich versorgt werden: Teilen Sie dem behandelnden Arzt mit, dass Sie sich die Verletzungen bei einer Hilfeleistung zugezogen haben.
- Wenn Sie körperliche oder psychische Unterstützung benötigen: Melden Sie sich bei uns oder suchen Sie direkt eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf.
- Wenn Ihre Sachen beschädigt wurden, kommen wir für die Kosten auf.
Wichtig: Sollten Sie nach einiger Zeit merken, dass es Ihnen psychisch nicht gut geht und Sie das Ereignis nicht mehr loslässt, wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns oder den zuständigen Durchgangsarzt. Wie es ist, über Nacht zum Lebensretter zu werden und anschließend mit traumatischen Spätfolgen zurechtkommen zu müssen, erzählt der Hilfeleistende Thomas Friedrich in einem Interview mit der UKBW – Artikel im reflektiert 1/2020.
Für weitere Informationen wenden Sie sich unter Tel. 0711 9321-0 an unser Kundenkommunikationscenter.