Helfer bei Bauarbeiten
Wann sind Sie als Bauhelfer bei der UKBW versichert?
Bauhelfer sind bei der UKBW beitragsfrei und ohne Antrag versichert, wenn sie
1. entweder als Bauhelfer oder Bauherr im öffentlich geförderten Wohnungsbau tätig werden. Öffentlich geförderter Wohnungsbau bedeutet, dass für den Wohnungsbau ein Bescheid nach § 16 Abs. 1 Nr. 1-3 des Wohnraumförderungsgesetzes vorliegt
2. oder sie bei einer kurzen, d. h. insgesamt weniger als 40 Stunden dauernden, und unentgeltlichen Bauarbeit helfen.
Ich bin Bauherr – Was muss ich für den Versicherungsschutz tun?
Als Bauherr oder Bauhelfer müssen Sie für den Versicherungsschutz bei der UKBW im Vorfeld der Baumaßnahme nichts unternehmen. Im Falle eines Unfalles melden Sie uns den Unfall mit der Unfallanzeige. Diese finden Sie hier. Falls wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Der Versicherungsschutz bei der UKBW besteht beitragsfrei und ohne vorherige Anmeldung.
Welche weiteren Möglichkeiten der Absicherung gibt es noch?
Sind Sie als Bauherr oder Ihre Bauhelfer nicht über die oben genannten beiden Alternativen bei der UKBW abgesichert, wenden Sie sich an die BG Bau oder eine private Versicherungsgesellschaft.