Beschäftigte
Über die UKBW versichert sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende (Beschäftigte)
- in den Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- in den Unternehmen des Landes
- bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Nicht zu dem versicherten Personenkreis bei der UKBW gehören Beschäftigte in kommunalen
- Verkehrsunternehmen (Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs wie z. B. Busse, Stadt- und Straßenbahnen)
- Versorgungsunternehmen (größere Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke) sowie
- landwirtschaftliche Unternehmen (Park- und Gartenanlagen über 5 ha, Friedhöfe, forstwirtschaftliche Tätigkeiten im Gemeindewald)
Für diese Personen ist die jeweilige gewerbliche Fach-Berufsgenossenschaft zuständig.
Versicherte Tätigkeiten
Die Beschäftigten unserer Mitgliedsunternehmen sind während der Durchführung der mit ihrem Beschäftigungsverhältnis verbundenen Tätigkeiten und auf den damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten gesetzlich unfallversichert.