Ambulante Abrechnung/Hilfsmittel
Alle ambulanten Rechnungen werden vom Rechnungsteam der Unfallkasse Baden-Württemberg auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.
Grundlage der Prüfung von ambulanten Arzt-Rechnungen ist die Gebührenordnung der Unfallversicherungsträger (UV-GOÄ), der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (ÄV) und die Arbeitshinweise zur Bearbeitung von Arztrechnungen für die Unfallversicherungsträger.
Im Hilfsmittelbereich werden die Rechnungen nach den Richtlinien des Primärkassenvertrages analog der AOK Baden-Württemberg geprüft.
Aktuelles
Gebührenerhöhung:
Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger hat in ihrer Sitzung am 22.08.2017 nachfolgend aufgeführte Änderungen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses (Anlage 1 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger (ÄV)) beschlossen:
Die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses nach § 51 ÄV (Anlage 1 zum ÄV – UV-GoÄ) werden
• ab 01.10.2017 um 8 %,
• ab 01.10.2018 um 3%,
• ab 01.10.2019 um 3 % und
• ab 01.10.2020 um 3 %
erhöht.
Ansprechpartner
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir für Sie gerne zur Verfügung:
Herr Ralf Schaaf
Tel.: 0711 9321-8210
E-Mail schreiben
Frau Jacqueline Häbich
Tel.: 0711 9321-7277
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