Wer ist versichert
Allgemeine Informationen
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen (Haushaltshilfen) sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragskostenfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber – d. h. dem Haushaltsführenden – getragen.
Versicherte Tätigkeiten
Haushaltshilfen sind gesetzlich unfallversichert z. B.
- bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie: Kochen, Waschen, Putzen, Nähen, Einkaufen, Gartenarbeit sowie Pflege und Betreuung von Kindern und Erwachsenen
- auf allen damit zusammenhängenden Wegen
- auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück bei Urlaubsbegleitungen im Rahmen der Beschäftigung
Nicht versichert sind z.B.
- Der/Die Haushaltsführende/r und Ihr Ehepartner
- Gefälligkeitsleistungen von Verwandten im Haushalt
- private Tätigkeiten während der Arbeitszeit