Bundesweit einheitliche Unternehmensnummer
Bisherige Mitgliedsnummer wird ab 2023 abgelöst
Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer.
Die neue Unternehmensnummer löst die bisherige Mitgliedsnummer ab. Als Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) benötigen Sie diese, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisiert zum 1. Januar 2023. Sie als Unternehmen müssen nicht selbst aktiv werden. Auf den digitalen Lohnnachweis hat die Einführung der einheitlichen Unternehmensnummer keine Auswirkungen.
Im Herbst dieses Jahres erhalten Sie von uns weitere Informationen über den Nummernwechsel.
Hintergrund
Ab dem Jahr 2023 stehen aufgrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung – darunter auch die der gesetzlichen Unfallversicherung. Ziel ist es, die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung einfacher, effizienter und nutzerfreundlicher zu machen. Mit der Vereinheitlichung der Unternehmensnummer wird die Grundlage für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen.