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Aushang zur Gesetzlichen Unfallversicherung

Nach § 138 SGB VII haben Sie als Unternehmer Ihre bei Ihnen tätigen versicherten Beschäftigten darüber zu informieren, welcher Unfallversicherungsträger für das Unternehmen zuständig ist.

Den Aushang stellen wir Ihnen als DOWNLOAD zur Verfügung.