Lohnsummennachweis digital
Neues UV-Meldeverfahren ab 01.01.2017 im Überblick
Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Sie für den Unfallversicherungsschutz Ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Ab 01.01.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem digitalen Lohnnachweis abgelöst.
Auf der Internetseite der DGUV finden Sie weitere detaillierte Informationen:
Besonderheiten für Privathaushalte, Gemeinden, Städte und Landkreise
Für Privathaushalte und Unternehmen, deren Beiträge auf Basis von Einwohnerzahlen erhoben werden sowie Unternehmen, deren Beschäftigte insgesamt beitragsfrei versichert sind (z. B. Hilfeleistungsunternehmen), gibt es abweichende Regelungen für das unten genannte UV-Meldeverfahren. Sofern für die Entgeltabrechnung ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwendet wird, muss einmalig ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird ein Merkmal übermittelt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist.
Hier stellen wir Ihnen ein Ablaufschema zur Verfügung.
Beschäftigen Sie kein Personal, dann entfällt für Sie die Meldung nach dem UV-Meldeverfahren.
Bei Fragen im Bereich der öffentlichen Unternehmen steht Ihnen das Sachgebiet Mitglieder und Beiträge gerne zur Verfügung:
Heike Ansel, Tel.: 0711/9321-8315; Fax -5211;
E-Mail: heike.ansel@ukbw.de
Monika Erhard, Tel.: 0711/9321-8221; Fax -5221;
E-Mail: monika.erhard@ukbw.de
Bei Fragen im Bereich der Privathaushalte steht Ihnen das Sachgebiet Mitglieder und Beiträge gerne zur Verfügung:
Bettina Bischoff, Tel.: 0711/9321-8296; Fax -5211;
E-Mail: bettina.bischoff@ukbw.de
Christine Leber, Tel.: 0711/9321-8217; Fax -5221;
E-Mail: christine.leber.erhard@ukbw.de