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Finanzierung

Allgemeine Information

Die Mittel für die Ausgaben der Unfallkasse Baden-Württemberg werden im Wesentlichen durch jährliche Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Unternehmer im Sinne des Gesetzes sind das Land Baden-Württemberg, die rechtlich selbstständigen Unternehmen des Landes, die Gemeinden, Städte, Landkreise und deren rechtlich selbstständige Unternehmen in Baden-Württemberg. Auch Haushaltsführende als „Arbeitgeber" entrichten für ihre Haushaltshilfe einen Beitrag.

Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus den Aufwendungen für Prävention, Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie den Verwaltungs- und Verfahrenskosten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind. Dabei werden die Aufwendungen nach Einwohnerzahlen bzw. nach der Lohnsumme oder der Zahl der Beschäftigten umgelegt.

Der Finanzbedarf der Unfallkasse Baden-Württemberg wird in einem jährlich aufzustellenden Haushaltsplan festgestellt. Neben den Beitragseinnahmen sind dabei auch Zinsen aus Vermögensanlagen und Einnahmen aus Ersatzansprüchen als weitere Einnahmequellen zu berücksichtigen.

Für die Versicherten der Unfallkasse Baden-Württemberg ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.