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Selbstverwaltung und Geschäftsführung

Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Die Selbstverwaltung besteht aus den beiden ehrenamtlichen Organen Vertreterversammlung und Vorstand. Ferner gibt es besondere Ausschüsse.
Die ehrenamtlichen Organe sind paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt. Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem alternierenden Vorsitzenden satzungsgemäß am 1. Oktober jeden Jahres.

Neben den ehrenamtlichen Organen der Selbstverwaltung hat die Unfallkasse Baden-Württemberg ein weiteres Organ, die hauptamtliche Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vertritt die Unfallkasse insoweit gerichtlich und außergerichtlich. Sie ist unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Personals.
Die Geschäftsführung wird auf Vorschlag des Vorstandes und der Vertreterversammlung gewählt und setzt sich zusammen aus:

Tanja Hund
Tanja Hund

Geschäftsführerin

Markus Higel
Markus Higel

Stellvertretender Geschäftsführer