Sozialversicherungswahlen 2023
Im Jahr 2023 finden die 13. Sozialversicherungswahlen statt. Am Wahltag, 31. Mai 2023, wird die Vertreterversammlung als oberstes Selbstverwaltungsorgan der UKBW gewählt. Die Vertreterversammlung der UKBW ist paritätisch besetzt und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Die Versicherten und Arbeitgeber wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter getrennt.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Sozialversicherungswahlen ist der Wahlausschuss der UKBW zuständig. Der Vorstand der UKBW hat am 22. Oktober 2021 den Wahlausschuss für die Sozialversicherungswahlen 2023 bestellt. Die Sitzungen des Wahlausschusses der UKBW sind öffentlich. Die Sitzungstermine des Wahlausschusses werden hier öffentlich bekannt gegeben.
Aufgrund von § 28 Abs. 2 i.V. mit § 61 der Wahlordnung für die Sozialversicherung hat der Wahlausschuss der Unfallkasse Baden-Württemberg in seiner öffentlichen Sitzung vom 26. Januar 2023 das Unterbleiben einer Wahlhandlung sowie das Ergebnis der Wahl zur Vertreterversammlung festgestellt. Das Wahlergebnis finden Sie hier.
Wir halten Sie über die Sozialversicherungswahlen 2023 auf dem Laufenden.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Büro der Selbstverwaltung
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