Erste Hilfe
Mitmachen: Erste Hilfe rettet Leben
UKBW unterstützt Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen
Wissen, was im Notfall zu tun ist – Erste-Hilfe-Maßnahmen können Leben retten. Deshalb beteiligt sich die UKBW an den Kosten für die Aus- bzw. Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer ihrer Mitgliedsbetriebe durch die Übernahme der Kurskosten. Auch Lehrgangsgebühren für Kindertageseinrichtungen, deren Träger Mitglied bei der BGW ist, werden von der UKBW übernommen.
Die Regelungen zu Zahl und Ausbildung der Ersthelfer sind in § 26 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) geregelt.
Regelungen zur Kostenübernahme von Kursen:
- Infoblatt für Betriebe, Alten-und Pflegeheime, Kindertageseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten
- Infoblatt für Schulen
Die Gutscheine können hier angefordert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an unser Kundenkommunikationscenter Tel.: 0711 / 93 21-0.