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Personen, die ihre Hand ans Ohr halten und zuhören

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ZU UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN

Neue DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“

Hiermit geben wir die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ bekannt. Die vollständige DGUV Vorschrift 25 finden Sie auch in der Mediathek unter „DGUV Vorschrift 25 Überfallprävention“.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ DGUV Vorschrift 25 in der Fassung vom August 2020 wurde in der Sitzung der Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg am 18. Juni 2021 beschlossen.

Stuttgart, den 18. Juni 2021
Geschäftsführer
gez. Tretter

Genehmigung

Die Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ DGUV Vorschrift 25 wird genehmigt.
Stuttgart, 9. März 2022
AZ.: WM26-55-51
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
gez. Dr. Gräber

Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ DGUV Vorschrift 25 in der Fassung vom August 2020 wird hiermit gemäß § 32 der Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am 1. April 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die UVV „Kassen“ (DGUV Vorschrift 25/26) vom November 1987, in der Fassung vom Januar 1997, aktualisiert April 2010, gültig ab 1.4.2004 außer Kraft. 

Stuttgart, den 28.03.2022
Geschäftsführerin
gez. Hund

Diese Bekanntmachung wurde am 28.03.2022 hier veröffentlicht.

Neue DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“

Hiermit geben wir die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ bekannt. Die vollständige DGUV Vorschrift 38 finden Sie auch in der Mediathek unter „DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten“.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ DGUV Vorschrift 38 in der Fassung vom November 2019 wurde in der Sitzung der Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg am 18. Juni 2020 im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.

Stuttgart, den 18. Juni 2020
Geschäftsführer
gez. Tretter

Genehmigung

Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ DGUV Vorschrift 38 wird genehmigt.

Stuttgart, 12. Oktober 2021
AZ.: 26-5503.3/neu
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
gez. Gräber

Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ DGUV Vorschrift 38 in der Fassung vom November 2019 wird hiermit gemäß § 32 der Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die UVV „Bauarbeiten“ vom September 1976, in der Fassung vom Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom April 1995, aktualisierte Ausgabe 2003, außer Kraft.

Stuttgart, den 16.12.2021
Geschäftsführerin
gez. Hund

Diese Bekanntmachung wurde am 16.12.2021 hier veröffentlicht.

Neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“

Hiermit geben wir die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ bekannt. Die vollständige DGUV Vorschrift 49 finden Sie auch in der Mediathek unter „DGUV Vorschrift 49 Feuerwehr“.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ DGUV Vorschrift 49 in der Fassung vom Juni 2018 wurde in der Sitzung der Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg am 4. Juni 2019 in Stuttgart beschlossen.

Stuttgart, den 4. Juni 2019
Geschäftsführer
gez. Tretter

Genehmigung

Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ DGUV Vorschrift 49 wird genehmigt.

Stuttgart, 3. September 2019
AZ.: 27-2-5503.3
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
gez. Dr. Warmbrunn

Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ DGUV Vorschrift 49 in der Fassung vom Juni 2018 wird hiermit gemäß § 32 der Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Stuttgart, den 3. September 2019
Geschäftsführer
gez. Tretter