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Information & Service

Entschädigungsbestimmungen

 

Entschädigungsbestimmungen der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der UKBW

Die von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in ihrer Sitzung am 07.07.2022 beschlossenen Entschädigungsbestimmungen, die rückwirkend ab dem 01.01.2022 gelten, wurden mit Bescheid vom 15. August 2022 – AZ: 63-5213.1-014 – vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg genehmigt.

Die Entschädigungsbestimmungen finden Sie hier.

Diese Bekanntmachung wurde am 19.08.2022 hier veröffentlicht.