Entschädigungsbestimmungen
Entschädigungsbestimmungen der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der UKBW
Die von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in ihrer Sitzung am 07.07.2022 beschlossenen Entschädigungsbestimmungen, die rückwirkend ab dem 01.01.2022 gelten, wurden mit Bescheid vom 15. August 2022 – AZ: 63-5213.1-014 – vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg genehmigt.
Die Entschädigungsbestimmungen finden Sie hier.
Diese Bekanntmachung wurde am 19.08.2022 hier veröffentlicht.