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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den Bestimmungen nach § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website www.ukbw.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 24.06.2022 durchgeführten Selbstbewertung in Verbindung eines Prüfberichts gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung – L-BGG-DVO). Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der UKBW in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite weist folgende Unvereinbarkeiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG auf:

  • Es treten Farbkombinationen auf, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV erfüllen.
  • Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar.
  • Die Seitentitel verfügen über unterschiedliche Bezeichnungen ohne Nennung des allgemeinen Namens der Website.
  • Es existieren Formularfelder ohne zugehöriges Label.
  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel bzw. Alternativtexte oder Audiobeschreibungen zur Verfügung.
  • Bilder und Grafikfunktionen haben nicht durchgängig eindeutige Alternativtexte.
  • Sich bewegende Inhalte können nicht manuell gestoppt werden.
  • Filterfunktionen können nicht mittels Tastaturnutzung angesteuert werden.
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig sichtbar.
  • Fehlerhinweise in Kontaktformularen sind nicht eindeutig in der Informationsübermittlung.
  • Linkzwecke, insbesondere verlinkte Dateitypen, sind nicht eindeutig erkennbar.
  • Die angewandte Programmier- und die die programmtechnisch genutzte Hauptsprache kann teilweise nicht durch Screenreader gelesen werden.
  • Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache liegen nicht vollständig vor und werden bis spätestens 30.06.2023 nachgereicht.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2021 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einem Prüfbericht gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung – L-BGG-DVO), ausgeführt durch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2022 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Unfallkasse Baden-Württemberg
Stabsstelle Unternehmenskommunikation und Politik
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Telefon: 0711 9321-0

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die UKBW wenden und eine entsprechende Rückmeldung gemäß Ziffer 4 geben.

Falls die UKBW nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion (Schiedsperson) wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.