Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den Bestimmungen nach § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website www.ukbw.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite weist folgende Unvereinbarkeiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG auf:

  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein. Sie werden schnellstmöglich ersetzt.
  • Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache liegen nicht vollständig vor und werden schnellstmöglich nachgereicht.
  • Das eingesetzte Chatsystem ist nicht barrierefrei. Der Einsatz einer barrierefreien Lösung wird angestrebt.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.06.2023 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 28.06.2023 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Unfallkasse Baden-Württemberg
Stabsstelle Unternehmenskommunikation und Politik
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Telefon: 0711 9321-0

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die UKBW wenden und eine entsprechende Rückmeldung gemäß Ziffer 4 geben.

Falls die UKBW nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion (Schiedsperson) wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail:
Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.