
Seit 1971 sind Kinder während des Besuchs von Kindergärten, seit 1997 Kinder in
Kindertageseinrichtungen, deren Träger eine Betriebserlaubnis besitzen und seit 1.10.2005 sind auch Kinder in der Tagespflege gesetzlich unfallversichert.
Spezielle fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden in der Fachgruppe "Bildungswesen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diskutiert, entschieden und veröffentlicht.
Das Symposium "Kinder unter 3 Jahren sicher betreuen" fand am 26.10.2011 in der Liederhalle in Stuttgart statt. Hier finden Sie die einzelnen Referate:
Die nachfolgenden Vorschriften/Regelungen finden Sie im Regelwerk "Sicherheit und Gesundheitsschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hierbei handelt es sich um Musterpublikationen: "Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz"